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Alkohol
Alkohol und Medikamente vertragen sich nicht. Der Heilungsprozess kann sich dadurch erheblich verzögern und die Medikamentenwirkung verändern. Deshalb gilt während des gesamten Behandlungszeitraums generelles Alkoholverbot.
Besuchszeiten
Unser Haus ist zu folgenden Zeiten für Besuch geöffnet:
- werktags von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr
- samstags von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr und
- sonntags von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr für Besuch geöffnet.
Nachtruhe
Nach 23.00 Uhr sollte die allgemeine
Nachtruhe mit Rücksicht auf die
Mitpatienten eingehalten werden.
Parkplätze
Autos können gebührenfrei auf dem öffentlichen Parkplatz am St.-Vinzenz-Hospital geparkt werden.
Post
Die Zustellung Ihrer Post wird
erleichtert, wenn Sie neben der
Hausanschrift noch die Station enthält.
Ihre Post wird ihnen durch das
Pflegepersonal nach Absprache übergeben.
Wenn Sie Post versenden möchten,
erhalten Sie Briefmarken an der Pforte.
Dort können Sie ihre Briefe abgeben.
Rauchen
Gemäß der Gesetzgebung vom 1.1.2008
ist das Rauchen im St.-Vinzenz-Hospital
nicht mehr gestattet. Im Außenbereich des Krankenhauses steht ein geschützter Raucherpavillon zur Verfügung.
Telefon / Mobiltelefon
Über die Telefonbenutzung und Gebührenabrechnung werden Sie im Aufnahmegespräch informiert.
Die Nutzung von Mobiltelefonen und Handys ist auf den Stationen geregelt (Stationsregeln)
Einen öffentlichen Fernsprecher finden Sie im Erdgeschoss neben dem Eingang.
Wertgegenstände / Haftung
Auch ein Krankenhaus ist nicht vor "Langfingern" sicher. Wertvolle Uhren und Schmuck sowie größere Geldbeträge sollten Sie unbedingt zu Hause lassen. Bitte bedenken Sie, dass das St.-Vinzenz-Hospital für Wertsachen und Geldbeträge keine Haftung übernehmen kann.
Patienten A-Z zum download |